Hinweisgeberschutz & Rechte von Hinweisgebern
1. Grundsatz des Vertrauensschutzes
Die Plattform verfassungswache.de versteht sich als journalistisch-recherchierendes Projekt zur Aufarbeitung und Dokumentation von Justizvorgängen, Missständen und systemischen Problemen. Dabei ist der Schutz von Hinweisgebern oberstes Gebot. Jeder Hinweis wird streng vertraulich behandelt und kann auf Wunsch vollständig anonym erfolgen.
2. Hinweisgeber aus dem öffentlichen Dienst und Justizbereich
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – besser bekannt als das „Whistleblower-Gesetz“ – trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen um, die Verstöße gegen geltendes Recht melden.
Das Gesetz schützt unter anderem:
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beamte, Richter, Staatsanwälte
- Polizeibedienstete, Justizvollzugsbeamte
- Verwaltungsmitarbeiter (z. B. Sozial-, Ordnungs-, Ausländerbehörden)
- Referendare, Praktikanten und Bewerber
Hinweisgeber aus diesen Bereichen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Missstände stoßen, können sich geschützt und vertraulich an verfassungswache.de wenden. Die Identität wird nicht preisgegeben, eine Weitergabe erfolgt nicht. Die Plattform stellt damit eine alternative externe Meldestelle im Sinne des HinSchG dar.
3. Anonyme oder pseudonyme Meldung
Sie können Justizfälle anonym oder unter einem Pseudonym übermitteln. Eine Identifikation ist nicht erforderlich. Die Entscheidung über eine etwaige Offenlegung bleibt stets bei Ihnen. Eine Rückverfolgung findet nicht statt, sofern Sie keine personenbezogenen Daten angeben.
4. Keine Weitergabe an Dritte
Eingehende Hinweise werden nicht an Dritte weitergeleitet – insbesondere nicht an staatliche Stellen, Ermittlungsbehörden oder die gemeldeten Institutionen oder Personen. Ausnahmen bestehen nur bei ausdrücklicher Einwilligung oder auf Grundlage zwingender gesetzlicher Verpflichtung.
5. Datenverarbeitung im Einklang mit DSGVO
Die Verarbeitung eingehender Meldungen erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und f DSGVO sowie – bei besonderen Kategorien von Daten – gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO i.V.m. § 22 BDSG. Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf geschützten Servern in Deutschland ohne externe Weitergabe.
6. Redaktionelle Verantwortung und journalistische Standards
Eingereichte Hinweise werden journalistisch aufbereitet, bewertet und recherchiert. Veröffentlichungen erfolgen nur nach redaktioneller Prüfung und grundsätzlich in anonymisierter Form. Namen, Aktenzeichen, Orte oder personenbezogene Details werden nur veröffentlicht, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder Sie ausdrücklich zustimmen.
7. Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung
Betroffene Personen oder Stellen haben das Recht auf Gegendarstellung gemäß § 56 Medienstaatsvertrag (MStV) sowie auf Berichtigung unrichtiger Darstellungen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.
8. Keine Verpflichtung zur Offenlegung von Quellen
Im Sinne der journalistischen Freiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verfassungswache.de nicht verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern gegenüber Dritten oder staatlichen Stellen offenzulegen.
9. Freiwilligkeit und keine Rechtsberatung
Die Nutzung des Hinweisformulars ist freiwillig. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Die redaktionelle Bearbeitung ersetzt keine anwaltliche Vertretung. In Zukunft ist eine Zusammenarbeit mit juristischen Fachpersonen, auch auf Pro-Bono-Basis, geplant.
10. Verarbeitung besonderer Inhalte
Hinweise können unter anderem gesundheitsbezogene, strafrechtliche oder sozialrechtliche Informationen enthalten. Diese werden gemäß Art. 9 DSGVO mit besonderer Sorgfalt behandelt, nur intern ausgewertet und unterliegen erhöhten Sicherheitsanforderungen.
11. Kontakt
Für Anfragen, Berichtigungen oder weitergehende Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder reichen Sie direkt einen Fall ein über verfassungswache.de/melden.
Stand: 11. Juli 2025